Für Eltern
Wie schütze ich die Daten meines Kindes in der Schule?
ContextFriend läuft auf einem Server in Ihrer Schule und hilft der Klasse, Unterrichtsinhalte nachzulesen. Diese Seite erklärt die Regeln: was gespeichert wird, wer Zugriff hat und wann Inhalte gelöscht werden. Ihre Schule sagt Ihnen, welche Funktionen sie freigeschaltet hat.
Was hört es und was behält es?
Die Lehrkraft aktiviert ausgewählte Unterrichtsabschnitte. Daraus entstehen Lernnotizen zu Themen, Beispielen und Aufgaben. Lehrkräfte können Notizen jederzeit prüfen, korrigieren oder löschen.
- Es gibt kein Audioarchiv. Stimmen werden nie als Audiodatei gespeichert. Unbearbeiteter Text wird nach der Filterung verworfen, spätestens nach fünf Minuten.
- Es gibt keine Kamera und keine Gesichtserkennung.
- Namen und persönliche Inhalte werden vor der Ablage herausgefiltert. Filter können Fehler machen; Lehrkräfte können Notizen prüfen, korrigieren oder löschen. Es gibt keine Stimmprofile und keine personenbezogenen Sprecherverzeichnisse.
- Es gibt keine automatische Leistungsbewertung und keine Beurteilung von Lehrkräften.
- Die Schule legt die Speicherdauer für Lernnotizen, Materialien und gespeicherte Fragen fest; standardmäßig werden sie am Ende des Schuljahres gelöscht. Audio und Rohtext werden nie dauerhaft gespeichert.
Gehen die Daten meines Kindes an ChatGPT oder eine andere Cloud-KI?
Nein. Unterrichtsinhalte werden nie an externe KI-Dienste gesendet und nie zum Training von Modellen verwendet.
Spracherkennung, Filter, Suche und KI laufen auf dem Schulserver. Es gibt keinen externen KI-Dienst und keinen automatischen Wechsel in die Cloud.
Darf die Schule KI ohne meine Zustimmung nutzen?
Die Schule informiert Eltern und Lernende vor dem Einsatz. Ob eine Einwilligung nötig ist, hängt von Zweck und Rechtsgrundlage ab. Für freiwillige Funktionen sind eine echte Wahl und eine gleichwertige Alternative ohne Nachteil erforderlich. Sie erhalten die Elterninformation und die ausgefüllten Datenschutzhinweise Ihrer Schule.
Was, wenn wir das für unser Kind nicht möchten?
Sprechen Sie mit der Schule. Sie erklärt die Rechtsgrundlage und Ihre Rechte. Bei freiwilliger Nutzung darf eine Ablehnung keinen Nachteil verursachen. Wenn eine Stimme nicht erfasst werden darf, muss die Schule eine tatsächlich erfassungsfreie Alternative organisieren; ein fehlendes Konto allein genügt nicht.
Wer kann das prüfen?
Die Schule bleibt Verantwortliche für die Daten. Der oder die Datenschutzbeauftragte kann vor Ort prüfen, was gespeichert ist, ohne uns etwas zu schicken.
Noch eine Frage?
Schreiben Sie uns oder fragen Sie den Datenschutz Ihrer Schule. Dort lässt sich alles vor Ort prüfen.